Denkmalschutz

Viele alte Gebäude sind es Wert, erhalten und saniert zu werden. Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz bedeutet das meist ein wenig mehr Aufwand, denn es gibt einige Vorschriften die bei einer Fassadensanierung bedacht werden müssen.

Bei einer beabsichtigten Veränderung ist die Maßnahme auf jeden Fall genehmigungspflichtig. Die Genehmigung kann an Bedingungen oder Auflagen geknüpft werden. Diese können sein, dass ein Sachverständiger an den Maßnahmen beteiligt wird.


In jedem Fall sollen aber alle Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Die "alten" Untergründe stellen oft eine Herausforderung dar und es gibt einiges zu beachten.

Im obigem Film können Sie sehen wie wir einige der Hindernisse gekonnt meistern und dem "alten Gemäuer" sogar eine hochmoderne Wärmedämmung geben.